Kontrolle von Luftfracht auf Sprengstoffspuren

ETD-Luftfrachtkontrollen

Unsere ETD-Luftfrachtkontrollen richten sich an reglementierte Beauftragte (regB), bei denen die Voraussetzungen für eigene Kontrollen erfüllt sind. Die Durchführung setzt voraus, dass das eingesetzte ETD-Gerät beim jeweiligen Kunden zugelassen ist.

Was bedeutet sichere Lieferkette bei Luftfracht?

Die sichere Lieferkette verbindet betriebliche Schutzmaßnahmen mit kontrollierten Übergaben. Luftfracht und Luftpost sollen auf ihrem Weg zum Flugzeug vor unbefugtem Zugriff und Manipulation geschützt bleiben. Damit tragen die beteiligten Unternehmen zum Schutz von Passagieren, Besatzungen und Luftfahrzeugen bei.

Ein bekannter Versender schützt seine identifizierbaren Sendungen am zugelassenen Standort. Ein behördlich zugelassener Transporteur übernimmt die Beförderung im vorgesehenen Sicherheitsrahmen. Ein reglementierter Beauftragter prüft bei der Annahme den Sicherheitsstatus und die erforderlichen Angaben und veranlasst bei Bedarf geeignete Kontrollen. Entscheidend ist, dass der Schutz auch bei Lagerung, Transport und Übergabe erhalten bleibt.

Eine typische Verbindung lautet: bekannter Versender → behördlich zugelassener Transporteur → reglementierter Beauftragter. Der konkrete Versandweg kann davon abweichen. Die Unternehmenszulassung allein macht eine einzelne Sendung nicht automatisch sicher – maßgeblich sind die tatsächlich eingehaltenen Verfahren und der nachvollziehbare Sicherheitsstatus.

Warum wird Luftfracht kontrolliert?

Kontrollen sollen verhindern, dass verbotene Gegenstände, insbesondere Sprengstoff, mit Fracht oder Post in ein Luftfahrzeug gelangen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Luftsicherheit, wenn eine Sendung nicht bereits nach den geltenden Vorgaben als sicher angenommen werden kann. Dazu können auch Fälle gehören, in denen der Schutz einer Sendung unterbrochen wurde oder Zweifel an ihrem Sicherheitsstatus bestehen.

Das geeignete Kontrollverfahren richtet sich unter anderem nach der Art und Beschaffenheit der Sendung sowie den anwendbaren Vorgaben. Kann die erforderliche Sicherheit mit einer Kontrolle nicht festgestellt werden, sind weitere Maßnahmen erforderlich; die Sendung darf nicht allein aufgrund eines unauffälligen Einzeltests freigegeben werden.

Auch Brandsätze sind eine Gefahr für die Luftfahrt

Neben Sprengstoff können auch Brandsätze die Sicherheit eines Luftfahrzeugs gefährden. Darunter versteht man Vorrichtungen, die gezielt einen Brand auslösen sollen. Der Schutz vor solchen Bedrohungen gehört zum Zweck der Luftsicherheitsmaßnahmen. Maßgeblich sind die geltenden Vorgaben für die jeweilige Sendung; eine ETD-Kontrolle allein ist keine pauschale Bestätigung, dass sämtliche Gefahren ausgeschlossen sind.

Welche Aufgabe hat die ETD-Frachtkontrolle?

ETD steht für „Explosive Trace Detection“. ETD bezeichnet die Detektion von Sprengstoffspuren und ist ein Kontrollverfahren im Bereich der Luftsicherheit. Sein Einsatz richtet sich nach den geltenden Anforderungen und den zugelassenen Kontrollabläufen.

ETD ist keine pauschale Freigabe für jede Sendungsart. Wir stimmen den Einsatz deshalb mit dem reglementierten Beauftragten anhand seines Luftfrachtsicherheitsprogramms und der Voraussetzungen am Standort ab.

Nach der Kontrolle muss der Schutz weitergehen

Auch erfolgreich kontrollierte Luftfracht muss anschließend vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Geregelte Zutritte, sichere Lagerung, geeignete Transportabläufe und nachvollziehbare Übergaben helfen dabei, den festgestellten Sicherheitsstatus bis zur Verladung zu erhalten. Kontrolle und Schutz ergänzen sich.

Voraussetzungen beim Kunden

  • Ihr Unternehmen ist als reglementierter Beauftragter zugelassen.
  • Eigene Kontrollen sind in Ihrem Luftfrachtsicherheitsprogramm (LFSP) vorgesehen.
  • Das eingesetzte ETD-Gerät ist bei Ihrem Unternehmen für die Durchführung dieser Kontrollen zugelassen.

ETD-Kontrollen im vorgesehenen Rahmen

ETD steht für „Explosive Trace Detection“, die Detektion von Sprengstoffspuren. Wir unterstützen reglementierte Beauftragte bei ETD-Kontrollen im Rahmen ihrer vorgesehenen eigenen Kontrollabläufe. Eine Durchführung kann erst abgestimmt werden, wenn die genannten Voraussetzungen für den konkreten Einsatz erfüllt sind.

Rechtsgrundlagen der Luftfrachtsicherheit

Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 legt die gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt fest. Ihr Anhang behandelt in Kapitel 6 die Sicherheitsanforderungen für Fracht und Post.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 konkretisiert diese Anforderungen. Kapitel 6 ihres Anhangs regelt unter anderem die Kontrollen, den Schutz von Fracht und Post sowie die Verantwortlichkeiten in der sicheren Lieferkette. Ergänzend gelten in Deutschland das Luftsicherheitsgesetz und die jeweiligen behördlichen Vorgaben. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.

Diese Seite erläutert die öffentlich zugänglichen Grundlagen. Konkrete Kontrollabläufe und nicht öffentliche Sicherheitsvorgaben werden hier nicht dargestellt.

Ihre Anfrage

Bitte teilen Sie uns mit, an welchem Standort die Kontrollen stattfinden sollen, ob eigene Kontrollen in Ihrem LFSP vorgesehen sind und ob die Zulassung für das eingesetzte ETD-Gerät beim Kunden vorliegt. Anschließend besprechen wir den möglichen Einsatz, den Umfang und die Terminabstimmung.

Besprechen Sie Ihr Anliegen mit uns.

Telefon: +49 176 244 00 449
E-Mail: info@first-class-aircompliance.de