Beratung für die sichere Lieferkette

Behördlich zugelassener Transporteur: Beratung zur Luftfracht-Zulassung

Sie möchten sicherheitskontrollierte Luftfracht oder Luftpost befördern? First Class AirCompliance unterstützt Sie beim Transporteur-Sicherheitsprogramm, beim Cybersicherheitsprogramm und bei der Vorbereitung der behördlichen Zulassung.

Welche Aufgabe hat ein behördlich zugelassener Transporteur?

Ein Transporteur innerhalb der sicheren Lieferkette befördert sicherheitskontrollierte Luftfracht oder Luftpost und schützt sie während der Beförderung vor unbefugten Eingriffen. Sein Schutzkonzept muss zu den tatsächlichen Transportabläufen passen – von der Übernahme bis zur Übergabe.

Für die Vorbereitung betrachten wir mit Ihnen die eingesetzten Fahrzeuge, das Personal, die Auftragserteilung und die Schnittstellen zu Ihren Auftraggebern. Entscheidend ist, welche Aufgaben Ihr Unternehmen selbst übernimmt und wie diese organisiert sind.

Zulassung für Transporteure ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gilt das unionsweite Zulassungsverfahren nach Nummer 6.5 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998. Nach dem bisherigen deutschen System erteilte Transporteur-Zulassungen gelten längstens bis zum 31. Dezember 2026. Ein bestehender nationaler Status darf deshalb nicht ohne Prüfung als ausreichende Grundlage für 2027 betrachtet werden.

Das neue Verfahren ist unternehmensbezogen. Zugelassene Transporteure werden mit einer neuen Zulassungsnummer in die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette aufgenommen; dort wird der Hauptsitz des Unternehmens eingetragen. Eine begrenzte Lagerung kommt nur bei Erfüllung der dafür vorgesehenen Anforderungen in Betracht.

Transporteur-Sicherheitsprogramm erstellen

Das Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP) beschreibt, wie Ihr Unternehmen die vorgeschriebenen Maßnahmen praktisch umsetzt. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung auf Grundlage Ihrer Abläufe und der aktuellen Vorgaben.

  • Verantwortlichkeiten und Vertretungsregelungen eindeutig beschreiben
  • Den Schutz der Sendungen bei Übernahme, Beförderung und Übergabe organisieren
  • Fahrzeuge und betriebliche Abläufe in das Schutzkonzept einordnen
  • Personalaufgaben, erforderliche Nachweise und Schulungen zuordnen
  • Die Einbindung weiterer Unternehmen und die vereinbarten Schnittstellen klären
  • Vorgehen bei Abweichungen und sicherheitsrelevanten Ereignissen dokumentieren

Wenn vorhandene Unterlagen aus dem nationalen Zulassungssystem stammen, prüfen wir mit Ihnen, welche Anpassungen für das neue Verfahren benötigt werden. Eine bisherige Dokumentation sollte nicht unverändert übernommen werden, ohne sie mit den aktuellen Anforderungen abzugleichen.

Cybersicherheitsprogramm für Transporteure

Auch die elektronische Organisation eines Luftfrachttransports kann sicherheitsrelevante Informationen enthalten. Dazu können beispielsweise Auftrags-, Dispositions- und Sendungsdaten gehören. Welche Systeme und Daten im konkreten Betrieb schutzbedürftig sind, wird anhand Ihrer Tätigkeiten betrachtet.

Wir unterstützen bei der Erstellung des Cybersicherheitsprogramms und stimmen die Dokumentation mit Ihrem TSP ab. Ihre betrieblichen Verantwortlichen und Ihre IT liefern dafür die notwendigen Informationen zu Systemen, Risiken und Schutzmaßnahmen.

Vorbereitung des Zulassungsverfahrens

Wir besprechen mit Ihnen, ob es um eine erstmalige Zulassung oder die Umstellung eines bestehenden Unternehmens geht. Anschließend werden die erforderlichen Unterlagen, Programme und Nachweise zusammengestellt und offene Punkte für die behördliche Prüfung vorbereitet.

Die Entscheidung über die Zulassung trifft das LBA. Eine feste Dauer oder ein bestimmter Zulassungstermin kann durch die Beratung nicht zugesichert werden.

Unsere Unterstützung bei Ihrer Zulassung

Ausgangslage und Tätigkeiten klären

Wir besprechen Ihr Vorhaben, die Aufgaben Ihres Unternehmens und die vorhandenen Unterlagen. Gemeinsam bestimmen wir, welche Themen für die Vorbereitung geklärt werden müssen.

TSP erstellen

Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung des Programms und stimmen die benötigten Angaben mit Ihren betrieblichen Verantwortlichen ab. Die beschriebenen Maßnahmen müssen zu den tatsächlich gelebten Abläufen passen.

Cybersicherheitsprogramm ausarbeiten

Wir unterstützen bei der Dokumentation Ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen und ihrer Einbindung in die Sicherheitsdokumentation. Dafür stimmen wir Informationen und Zuständigkeiten mit Ihnen und Ihrer IT ab.

Unterlagen und Schulungsbedarf ordnen

Wir helfen Ihnen, erforderliche Nachweise den jeweiligen Aufgaben zuzuordnen und die nächsten Schritte vorzubereiten. Den Umfang der Begleitung stimmen wir mit Ihnen ab.

Was erhalten Sie aus unserer Beratung?

Ein Transporteur-Sicherheitsprogramm, das Ihre Transportabläufe und Zuständigkeiten beschreibt, sowie die dazu abgestimmte Cybersicherheitsdokumentation. Wir helfen, vorhandene Nachweise zu ordnen und offene Aufgaben für die Zulassungsvorbereitung festzuhalten. Bei vorhandenen Programmen betrachten wir gezielt den erforderlichen Anpassungsbedarf.

Wir vereinbaren vorab, welche Programme, Unterlagen und Schritte zum Auftrag gehören. Ihr Unternehmen bleibt für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen verantwortlich. So passen Dokumentation und betriebliche Praxis zusammen.

So planen wir Ihre Zulassungsvorbereitung

  1. Vorhaben und Lieferweg klärenWir besprechen Ihre Tätigkeit, die beteiligten Stellen und Ihre vorhandenen Unterlagen.
  2. Betriebliche Abläufe erfassenWir ordnen Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Personalaufgaben und sicherheitsrelevante IT Ihrem Vorhaben zu.
  3. Programme und Nachweise vorbereitenWir unterstützen bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihres TSP und der Cybersicherheitsdokumentation. Fehlende Angaben und Nachweise werden gemeinsam geklärt.
  4. Einreichung und Rückfragen vorbereitenDie zusammengestellten Unterlagen bilden die Grundlage für den Antrag. Wir unterstützen bei der geordneten Bearbeitung fachlicher Rückfragen.
  5. Betriebliche Prüfung vorbereitenWir helfen, die beschriebenen Verfahren und die vorliegenden Nachweise für die behördliche Prüfung nachvollziehbar zusammenzuführen. Die Zulassungsentscheidung trifft die Behörde.

Was benötigen wir für ein Erstgespräch?

Sie müssen noch keinen fertigen Antrag haben. Für die erste Einordnung helfen uns folgende Informationen:

  • Angaben zu Ihrem Unternehmen und einer gegebenenfalls vorhandenen Transporteur-Zulassung
  • Eine Beschreibung der Übernahme, Beförderung und Übergabe von Luftfracht oder Luftpost
  • Eine Übersicht der eingesetzten Fahrzeuge, Fahrer, Sicherheitsverantwortlichen und Schulungsnachweise
  • Informationen zu Disposition, Auftragsdaten, IT-Systemen und eingesetzten weiteren Unternehmen

Bitte senden Sie vertrauliche Sicherheitsprogramme oder Zugangsdaten nicht über das öffentliche Kontaktformular. Den Austausch der Unterlagen stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Beratung und Schulungsplanung verbinden

Welche Qualifikation benötigt wird, richtet sich nach den tatsächlichen Aufgaben und vorhandenen Nachweisen. Diese Angebote können für Ihre Planung relevant sein:

Wir helfen Ihnen bei der Zuordnung. Die Auswahl einer Schulung ersetzt keine Prüfung der individuellen Voraussetzungen.

Häufige Fragen

Reicht meine bisherige nationale Zulassung für 2027?

Die bisherigen nationalen Zulassungen gelten laut LBA längstens bis 31. Dezember 2026. Für Tätigkeiten ab 2027 ist die Zulassung nach dem neuen unionsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen.

Gilt die neue Zulassung pro Standort oder für das Unternehmen?

Das neue Transporteur-Zulassungsverfahren ist unternehmensbezogen. Im Eintrag der Unionsdatenbank wird der Hauptsitz des Unternehmens geführt.

Darf ein Transporteur Luftfracht lagern?

Eine begrenzte Lagerung ist im neuen Verfahren bei Erfüllung der vorgesehenen Anforderungen möglich. Ob Ihre geplanten Abläufe darunter fallen oder eine andere Zulassung erfordern, muss gesondert geprüft werden.

Welche Schulungen benötigen Sicherheitsbeauftragte und Fahrer?

Der Schulungsbedarf richtet sich nach der jeweiligen Aufgabe und dem Zugang zur Fracht. Wir stimmen die Zuordnung mit Ihnen ab. Für Sicherheitsbeauftragte bieten wir auch eigene Wochenend-Schulungstermine für Transporteure an.

Kann das vorhandene Transporteur-Sicherheitsprogramm weiterverwendet werden?

Vorhandene Unterlagen sind ein wichtiger Ausgangspunkt. Ob sie ausreichend sind oder überarbeitet werden müssen, ergibt sich aus dem Abgleich mit dem vorgesehenen Verfahren und Ihren aktuellen Abläufen. Wir übernehmen bestehende Beschreibungen deshalb erst nach ihrer fachlichen Prüfung.

Was ist bei eingesetzten Subunternehmen zu beachten?

Die Aufgaben und Schnittstellen müssen klar sein: Wer übernimmt die Sendung, wer befördert sie und wer trägt welche Sicherheitsverantwortung? Wir betrachten mit Ihnen die Beteiligten und ihre Nachweise. Die eigene Zulassung ersetzt nicht automatisch die Anforderungen an ein anderes ausführendes Unternehmen.

Kann die Beratung mit der Schulungsplanung verbunden werden?

Ja. Wir erfassen mit Ihnen die Aufgaben der verantwortlichen Personen und des eingesetzten Personals und ordnen den Schulungsbedarf zu. Für Sicherheitsbeauftragte bieten wir unter anderem ein Wochenendformat an. Ob dieses zu Ihrer Ausgangslage passt, klären wir anhand der erforderlichen Qualifikation.

Welche Angaben benötigen Sie für eine erste Einschätzung?

Hilfreich sind Ihre bisherigen Zulassungsunterlagen, das vorhandene Sicherheitsprogramm, eine kurze Beschreibung der Transporte und Ihr gewünschter Zeitrahmen. Ein bereits vollständiger Unterlagensatz ist für die erste Kontaktaufnahme nicht erforderlich.

Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Beratungsanfrage stellen

Wie können wir Sie unterstützen? Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben oder stellen Sie Ihre Frage. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Thema: Behördlich zugelassener Transporteur

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Wir verwenden Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

Telefon: +49 176 244 00 449
E-Mail: info@first-class-aircompliance.de

Die Beratung unterstützt Ihre Vorbereitung. Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Luftfahrt-Bundesamt.