Reglementierter Lieferant: Beratung zur Zulassung für Bordvorräte
Sie möchten Bordvorräte unmittelbar zu einem Luftfahrzeug liefern? First Class AirCompliance unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Zulassung als reglementierter Lieferant, beim Sicherheitsprogramm und beim Cybersicherheitsprogramm.
Was ist ein reglementierter Lieferant?
Ein reglementierter Lieferant ist eine behördlich zugelassene Stelle, deren Verfahren die unmittelbare Lieferung von Bordvorräten zu einem Luftfahrzeug ermöglichen. Für Betriebsstandorte in Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt die zuständige Zulassungsbehörde.
Der Status kann insbesondere für Unternehmen relevant sein, die Bordvorräte zusammenstellen, bearbeiten oder für die direkte Belieferung eines Luftfahrzeugs bereitstellen. Maßgeblich ist die konkrete Lieferaufgabe, nicht allein die Bezeichnung als Catering- oder Logistikunternehmen.
Was gehört zu Bordvorräten?
Bordvorräte sind Gegenstände, die an Bord eines Luftfahrzeugs verwendet, verbraucht oder von Fluggästen oder der Besatzung während des Flugs erworben werden sollen. Dazu können beispielsweise Speisen, Getränke oder andere für die Verwendung an Bord bestimmte Waren gehören.
Der Schutz muss berücksichtigt werden, sobald die Bestimmung als Bordvorrat erkennbar ist. Luftfracht, Bordvorräte und Flughafenlieferungen sind unterschiedliche Bereiche; die passende Rolle muss deshalb anhand Ihrer Lieferprozesse eingeordnet werden.
Sicherheitsprogramm für reglementierte Lieferanten
Das Sicherheitsprogramm beschreibt die Verfahren und Verantwortlichkeiten zum Schutz der Bordvorräte. Bei der Erstellung müssen die tatsächlichen Abläufe am beantragten Betriebsstandort berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Sie dabei, die relevanten Schritte von der Annahme und Bearbeitung bis zur Lagerung, Verladung und Lieferung nachvollziehbar darzustellen. Dazu gehören der Schutz vor unbefugtem Zugriff, die aufgabenbezogene Qualifikation des Personals und die Dokumentation der erforderlichen Maßnahmen.
Welche Unterlagen und Schritte sind erforderlich?
- Den Antrag für den betreffenden Betriebsstandort vorbereiten
- Die erforderlichen Erklärungen und Unternehmensunterlagen zusammenstellen
- Das Sicherheitsprogramm anhand der aktuellen Vorgaben ausarbeiten
- Verantwortlichkeiten, Personalnachweise und Schulungsbedarf festlegen
- Die beschriebenen Schutzmaßnahmen im Betrieb umsetzen
- Die behördliche Prüfung der Unterlagen und die Abnahme des Standorts vorbereiten
Die Zulassung ist standortbezogen. Weitere Betriebsstandorte benötigen eine gesonderte Betrachtung und Zulassung. Die Gültigkeit beträgt längstens fünf Jahre.
Cybersicherheitsprogramm für reglementierte Lieferanten
Der Schutz von Bordvorräten umfasst auch die relevanten Informationen und IT-Systeme. Je nach Betrieb können etwa Daten zur Zusammenstellung, Bearbeitung und Lieferung von Bordvorräten für die Luftsicherheit wichtig sein.
Wir unterstützen bei der Erstellung des Cybersicherheitsprogramms und stimmen es mit dem übrigen Sicherheitsprogramm ab. Zusammen mit Ihren Verantwortlichen und Ihrer IT werden relevante Systeme, Risiken, Zuständigkeiten und Schutzmaßnahmen dokumentiert.
Abgrenzung zum bekannten Lieferanten
Ein bekannter Lieferant von Bordvorräten liefert an ein Luftfahrtunternehmen oder einen reglementierten Lieferanten, jedoch nicht unmittelbar zum Luftfahrzeug. Die Benennung erfolgt durch das belieferte Unternehmen. Der reglementierte Lieferant erhält dagegen die behördliche Zulassung für die unmittelbare Lieferung zum Luftfahrzeug.
Wir besprechen mit Ihnen, welche Rolle Ihre tatsächliche Leistung erfordert. Eine Lieferung an einen Flughafen bedeutet für sich allein noch nicht, dass der Status reglementierter Lieferant der richtige ist.
Unsere Unterstützung bei Ihrer Zulassung
Ausgangslage und Tätigkeiten klären
Wir besprechen Ihr Vorhaben, die Aufgaben Ihres Unternehmens und die vorhandenen Unterlagen. Gemeinsam bestimmen wir, welche Themen für die Vorbereitung geklärt werden müssen.
Sicherheitsprogramm erstellen
Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung des Programms und stimmen die benötigten Angaben mit Ihren betrieblichen Verantwortlichen ab. Die beschriebenen Maßnahmen müssen zu den tatsächlich gelebten Abläufen passen.
Cybersicherheitsprogramm ausarbeiten
Wir unterstützen bei der Dokumentation Ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen und ihrer Einbindung in die Sicherheitsdokumentation. Dafür stimmen wir Informationen und Zuständigkeiten mit Ihnen und Ihrer IT ab.
Unterlagen und Schulungsbedarf ordnen
Wir helfen Ihnen, erforderliche Nachweise den jeweiligen Aufgaben zuzuordnen und die nächsten Schritte vorzubereiten. Den Umfang der Begleitung stimmen wir mit Ihnen ab.
Was erhalten Sie aus unserer Beratung?
Ein auf Ihren Lieferweg abgestimmtes Sicherheitsprogramm und eine dazu passende Cybersicherheitsdokumentation. Die Vorbereitung berücksichtigt den Schutz der Bordvorräte, Verantwortlichkeiten und die Übergabe an weitere Beteiligte. Wir stellen mit Ihnen zusammen, welche Nachweise vorliegen und welche Punkte noch geklärt werden müssen.
Wir vereinbaren vorab, welche Programme, Unterlagen und Schritte zum Auftrag gehören. Ihr Unternehmen bleibt für die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen verantwortlich. So passen Dokumentation und betriebliche Praxis zusammen.
So planen wir Ihre Zulassungsvorbereitung
- Vorhaben und Lieferweg klärenWir besprechen Ihre Tätigkeit, die beteiligten Stellen und Ihre vorhandenen Unterlagen.
- Betriebliche Abläufe erfassenWir ordnen Schutzmaßnahmen, Verantwortlichkeiten, Personalaufgaben und sicherheitsrelevante IT Ihrem Vorhaben zu.
- Programme und Nachweise vorbereitenWir unterstützen bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihres Sicherheitsprogramm und der Cybersicherheitsdokumentation. Fehlende Angaben und Nachweise werden gemeinsam geklärt.
- Einreichung und Rückfragen vorbereitenDie zusammengestellten Unterlagen bilden die Grundlage für den Antrag. Wir unterstützen bei der geordneten Bearbeitung fachlicher Rückfragen.
- Betriebliche Prüfung vorbereitenWir helfen, die beschriebenen Verfahren und die vorliegenden Nachweise für die behördliche Prüfung nachvollziehbar zusammenzuführen. Die Zulassungsentscheidung trifft die Behörde.
Was benötigen wir für ein Erstgespräch?
Sie müssen noch keinen fertigen Antrag haben. Für die erste Einordnung helfen uns folgende Informationen:
- Eine Beschreibung Ihrer Bordvorräte und des konkreten Lieferwegs zum Luftfahrzeug
- Angaben zum vorgesehenen Betriebsstandort und den beteiligten Lager-, Verpackungs- und Versandbereichen
- Vorhandene Sicherheitsunterlagen, Zuständigkeiten und aufgabenbezogene Schulungsnachweise
- Informationen zu Lieferdaten, Zugriffsberechtigungen und den sicherheitsrelevanten IT-Systemen
Bitte senden Sie vertrauliche Sicherheitsprogramme oder Zugangsdaten nicht über das öffentliche Kontaktformular. Den Austausch der Unterlagen stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Schulungsbedarf für Bordvorräte klären
Für reglementierte Lieferanten ordnen wir die Anforderungen den Aufgaben Ihrer Mitarbeitenden zu. Schulungen für Luftfracht und Luftpost sind nicht automatisch für Tätigkeiten an Bordvorräten geeignet. Sprechen Sie uns zur Planung Ihrer Nachweise und Qualifikationen an.
Häufige Fragen
Ist ein reglementierter Lieferant dasselbe wie ein bekannter Lieferant?
Nein. Die Rollen unterscheiden sich insbesondere durch die unmittelbare Lieferung zum Luftfahrzeug und das Zulassungs- beziehungsweise Benennungsverfahren. Entscheidend ist der konkrete Lieferweg.
Gilt die Zulassung für alle Standorte eines Unternehmens?
Die Zulassung als reglementierter Lieferant bezieht sich auf den betreffenden Betriebsstandort. Für weitere Standorte sind eigene Anträge und Zulassungen erforderlich.
Bedeutet die Zulassung, dass Bordvorräte niemals kontrolliert werden?
Nein. Die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen müssen umgesetzt werden und die Lieferungen geschützt bleiben. Bei Anzeichen einer Manipulation oder Zweifeln am Schutz sind die erforderlichen Kontrollen zu berücksichtigen.
Welche Schulungen sind notwendig?
Die Anforderungen hängen von den Aufgaben Ihres Personals ab. Wir klären mit Ihnen den erforderlichen Schulungsbedarf. Ein Schulungsangebot für Luftfracht lässt sich nicht allein aufgrund einer ähnlichen Tätigkeitsbezeichnung auf Bordvorräte übertragen.
Ist jede Lieferung an einen Flughafen eine Lieferung von Bordvorräten?
Nein. Für die Einordnung zählen Art und Zweck der Gegenstände sowie der tatsächliche Lieferweg. Wir betrachten mit Ihnen, ob es um Bordvorräte, Flughafenlieferungen oder eine andere Tätigkeit geht. Der Lieferort allein reicht für die Auswahl des passenden Status nicht aus.
Kann ein bestehendes Sicherheitsprogramm angepasst werden?
Ja. Wir gleichen die vorhandene Dokumentation mit Ihren aktuellen Lieferwegen, Zuständigkeiten und Schutzmaßnahmen ab. Auch Veränderungen bei Dienstleistern oder IT-Systemen werden berücksichtigt. Daraus ergibt sich der konkrete Überarbeitungsbedarf.
Wird die IT in der Beratung berücksichtigt?
Ja. Für sicherheitsrelevante Informationen und Systeme betrachten wir gemeinsam mit Ihren Verantwortlichen und Ihrer IT die vorhandenen Zugriffsregelungen und Schutzmaßnahmen. Die daraus entstehende Dokumentation wird mit dem übrigen Sicherheitsprogramm abgestimmt.
Wie unterscheiden sich Beratung und behördliche Zulassung?
Die Beratung hilft Ihnen, Programme, Nachweise und betriebliche Abläufe vorzubereiten. Die Prüfung und Entscheidung über den beantragten Status liegen bei der zuständigen Behörde. Wir stimmen den Umfang unserer Begleitung mit Ihnen ab, ohne eine Zulassung oder einen festen Entscheidungstermin zu versprechen.
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Beratungsanfrage stellen
Wie können wir Sie unterstützen? Beschreiben Sie uns kurz Ihr Vorhaben oder stellen Sie Ihre Frage. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Thema: Reglementierter Lieferant (regL)
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Wenn Sie einen Videocall über Microsoft Teams wünschen, stimmen wir den Termin persönlich mit Ihnen ab und senden Ihnen anschließend die Einladung mit dem Teams-Link per E-Mail.
Telefon: +49 176 244 00 449
E-Mail: info@first-class-aircompliance.de
Die Beratung unterstützt Ihre Vorbereitung. Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Luftfahrt-Bundesamt.
